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Straftaten im Maßregelvollzug

Die Straftaten von forensischen Patient:innen im LWL-Maßregelvollzug weisen eine große Bandbreite auf. In den meisten Fällen spielt Gewalt dabei eine große Rolle und oft liegen einzelne oder mehrere schwerwiegende Taten vor. Manche Patient:innen wurden jedoch auch in einer forensischen Klinik untergebracht, weil sie mehrfach wegen geringerer Straftaten aufgefallen sind und Wiederholungsgefahr besteht.

Mehr als die Hälfte der psychisch kranken Patient:innen wurde wegen Körperverletzung, Tötungen oder versuchten Tötungen eingewiesen. Etwa jeder fünfte Patient ist ein Sexualstraftäter.

Bei den suchtkranken Straftäter:innen überwiegen Raub- und Eigentumsdelikte sowie Körperverletzung und Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die meisten Taten stehen im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität.

Straftaten von nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch untergebrachten Patienten

Körperverletzung ist häufigstes Delikt

Die meisten psychisch kranken Patienten wurden wegen Körperverletzung (44 Prozent), Tötungsdelikten (20 Prozent) und Sexualdelikten (15 Prozent) verurteilt. Brandstiftung haben zehn Prozent der Patienten begangen, vier Prozent der Patienten begingen Raub, Erpressung oder Diebstahl. Sieben Prozent der nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch verurteilten Patienten fallen auf sonstige Delikte wie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Straßenverkehrsdelikte.

Tortendiagramm:

Straftaten von nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch untergebrachten Patienten

Vorwiegend Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

Bei den suchtkranken Straftätern im LWL-Maßregelvollzug überwiegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (33 Prozent), Raub- und Eigentumsdelikte (28 Prozent) sowie Körperverletzung (21 Prozent). Vier Prozent der Patienten begingen eine Straftat im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt, drei Prozent mit einem Sexualdelikt. Elf Prozent entfallen auf sonstige Delikte wie Brandstiftung und Verkehrsdelikte.

Grafik