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Besserung und Sicherung

"Besserung und Sicherung" - so lautet der gesetzliche Auftrag für die Unterbringung im Maßregelvollzug. Die untergebrachten Patienten haben demnach einen Anspruch darauf, dass ihre psychische Krankheit oder Störung angemessen behandelt wird. Zugleich hat die Gesellschaft ein Recht darauf, vor den untergebrachten Patienten geschützt zu werden. Jede Behandlung findet also im Spannungsfeld zwischen gesetzlich bestimmtem Therapieauftrag und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung statt.

Die Maßregeln gehören zu den Rechtsfolgen, die eine Straftat nach sich ziehen kann. Maßregeln der Besserung und Sicherung, die die Freiheit einschränken, sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Sicherungsverwahrung; Maßregeln, die die Freiheit nicht einschränken, sind die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot.

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind keine Strafen. Sie werden neben oder anstelle von Strafen verhängt. Während die Strafe unmittelbar an die Schuld eines Menschen anknüpft, liegt die Situation im Maßregelvollzug anders. Hier wird die Schuld- und Einsichtsfähigkeit eines Menschen bewertet, die krankheitsbedingt gemindert oder aufgehoben sein kann. Maßregeln der Besserung und Sicherung knüpfen an die vom Täter ausgehende Gefahr künftigen kriminellen Verhaltens an.