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Führungsaufsicht

Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung und tritt kraft Gesetzes nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug ein. Sie soll eine nachsorgende Betreuung von Straftätern gewährleisten, deren gesellschaftliche Wiedereingliederung nach ihrer Entlassung aus dem Straf- und Maßregelvollzug aus unterschiedlichen Gründen gefährdet und deshalb besonders schwierig erscheint.

Sie soll die Verurteilten durch Überwachung und Kontrolle an der Begehung weiterer Taten hindern und durch Betreuung und Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Schwierigkeiten in die Lage versetzen, außerhalb geschlossener Einrichtungen ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Führungsaufsicht dauert mindestens zwei und höchstens fünf Jahre; in Einzelfällen kann das Gericht eine unbefristete Führungsaufsicht anordnen. Für die Dauer der Führungsaufsicht wird der der verurteilten Person ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Während der Führungsaufsicht können dem Patienten verschiedene Weisungen erteilt werden. Das Gericht kann die verurteilte Person insbesondere anweisen, sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen. Die Betreuung und Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen. Wenn die verurteilte Person gegen eine Weisung verstößt, kann die Entlassung widerrufen werden. Das kann auch bei erneuter Straffälligkeit geschehen.

Sobald Führungsaufsicht eintritt, untersteht die verurteilte Person zwingend einer so genannten Führungsaufsichtsstelle. Diese gehört zum Geschäftsbereich der Justiz. Die Aufsichtsstelle überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshilfe und der forensischen Ambulanz das Verhalten der verurteilten Person und die Erfüllung der Weisungen.

Zweck der Überwachung ist, gefährliche Entwicklungen beim Verurteilten rechtzeitig festzustellen und erforderlichenfalls für Abhilfe zu sorgen, namentlich dem Gericht Grundlagen für notwendige Änderungen der Anordnungen zu liefern. Die Aufsichtsstelle hat die organisatorische Federführung und Verantwortung für die Führungsaufsicht.