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Forensische Ambulanz

Die Sicherstellung einer geeigneten ambulanten therapeutischen Nachsorge im Anschluss an die Unterbringung im Maßregelvollzug ist von außerordentlicher Wichtigkeit. Einen geeigneten institutionellen Rahmen für die sogenannte Sicherungsnachsorge bieten vor allem forensische Ambulanzen.

Angesichts der besonderen Problembelastung und Behandlungsbedürfnisse von (entlassenen) Maßregelvollzugspatienten, insbesondere auch Sexualstraftätern, sind niedergelassene Psychotherapeuten nur selten bereit und in der Lage, ihre nachsorgende Betreuung zu übernehmen. Die Institutionalisierung eines Nachsorgeangebotes dient der erforderlichen Spezialisierung und Qualitätssicherung der Straftätertherapie und erleichtert darüber hinaus eine sinnvolle Abstimmung intra- und extramuraler Behandlung im Maßregelvollzug.

Das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht aus dem Jahr 2007 institutionalisiert die forensische Ambulanz mit seiner Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB) und gibt so ein Zeichen für den Auf- und Ausbau von Nachsorgenetzen. Forensische Ambulanzen sind an allen Standorten des LWL-Maßregelvollzugs und an (fast) allen LWL-Kliniken angesiedelt.

Die Forensischen Ambulanzen sichern durch die zum größten Teil aufsuchende Arbeit den während der stationären Behandlung erreichten Therapieerfolg. Ziel der Arbeit ist es u. a., Risiken nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Stabilisierung und zur Vermeidung von Deliktrückfällen zu ergreifen.

Kooperationspartner der Forensischen Ambulanzen sind Gerichte, Führungsaufsichtsstellen, die Bewährungshilfe und an der Behandlung beteiligte gemeindepsychiatrische Dienste.