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Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) NRW

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt richtet sich nach Landesrecht.

So gibt es in Nordrhein-Westfalen ein eigenes Landesgesetz. Von 1984 bis 2021 war dies das sogenannte Maßregelvollzugsgesetz NRW. Es wurde durch das am 31.12.2021 in Kraft getretene Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz (StrUG) NRW abgelöst.

Es regelt nicht nur die Zuständigkeiten oder die Finanzierung, es enthält auch die Rechte und Pflichten der Untergebrachten - zum Beispiel, inwieweit der Empfang von Besuch oder ein persönlicher Briefverkehr zugelassen werden und unter welchen Umständen die Isolierung oder Überwachung der Untergebrachten erlaubt ist.