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Störungen der Sexualpräferenz (Paraphilien)

Eine Störung der Sexualpräferenz oder Paraphilie beschreibt ein erheblich vom Durchschnitt der Bevölkerung abweichendes Sexualverhalten. Betroffene Menschen streben sexuelle Erregung auf eine unübliche Art an oder zeigen ein Sexualverhalten, das auf ein unübliches Sexualobjekt gerichtet ist. Beispiele für sexuelle Abweichungen sind Exhibitionismus, Fetischismus, Voyeurismus, Sadomasochismus und Pädophilie (das sexuelle Interesse an Kindern).

Krankhafte Züge erhält eine Abweichung, wenn der Betroffene fast ausschließlich auf Fantasien mit unüblichen sexuellen Inhalten oder unübliche sexuelle Handlungen fixiert ist und wenn diese in suchtähnlicher Weise das Leben der Betroffenen bestimmen: Eine echte partnerschaftliche Beziehung ist nicht möglich, der jeweilige Partner wird mit zunehmender Ritualisierung des Sexualverhaltens zum Objekt, dessen eigene Bedürfnisse sind zweitrangig.

Entgegen häufig geäußerter Vermutungen sind nicht die meisten forensischen Patienten wegen Sexualstraftaten in einer Maßregelvollzugsklinik untergebracht. Der überwiegende Teil – etwa 90 Prozent – aller Sexualstraftäter sind laut Gerichtsurteil nicht krank, sondern kriminell und verbüßen darum eine Strafe im Justizvollzug (Gefängnis).

Die Aufnahmen von Sexualstraftätern beim LWL sind in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen – auch deren mit pädophilen Neigungen.