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Beschwerdebearbeitung und Beschwerdekommission

Laut Artikel 17 des Grundgesetzes hat jede Person das Recht, sich zu beschweren. Dieses Recht gilt auch für Patient:innen im Maßregelvollzug. Die Beschwerdebearbeitung ist daher zwingend ein Bestandteil der Maßregelvollzugsaufgabe.

So sieht es zudem das Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen vor, Nachfolger des vorherigen Maßregelvollzugsgesetztes. Im sogenannten Strafrechtsbezogenem Unterbringungsgesetz NRW (seit dem 31.12.2021 in Kraft) ist unter Paragraf 25 das Beschwerderecht von Untergebrachten festgehalten. Demzufolge können sie sich an die therapeutische Leitung der Einrichtung oder an das Beschwerdemanagement der unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden wenden.

Bereits seit der Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes im Jahr 1999 obliegt dem Direktor des LWL als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde die Zuständigkeit für die Entscheidung der Beschwerden von Patient:innen und Angehörigen im Bereich des Maßregelvollzuges. Diese Beschwerdestelle hat unter anderem eine wichtige Entlastungsfunktion, die sich positiv auf das Stationsklima auswirken kann.

Nach abschließender Bearbeitung der Beschwerden in der Beschwerdestelle werden sie von der Beschwerdekommission Maßregelvollzug beraten. Diese Kommission, ein unabhängiges neutrales Gremium, besteht aus Parlamentarier:innen der Landschaftsversammlung. Sie wird vom Direktor des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in seiner Funktion als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde berufen.

Die Beschwerdekommission Maßregelvollzug hat in den Jahren ihres Bestehens durch ihre Arbeit schon zahlreiche Verbesserungen in den LWL-Kliniken bewirken können. Insofern trägt sie in den Einrichtungen auch zur Qualitätssicherung bei.

Die Beschwerdestelle

Die Beschwerdestelle der LWL-Maßregelvollzugsabteilung ist ein multiprofessionellen Team aus den Bereichen Psychiatrie, Pädagogik, Soziale Arbeit, Rechtswissenschaften und Verwaltung. Sie hat langjährige Erfahrung in der Arbeit mit psychisch- und suchtkranken Menschen. Das macht eine mehrperspektivische Beschwerdebearbeitung möglich.