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Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, gelangen auch nach Verbüßung ihrer Strafe erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht.

Die Sicherungsverwahrung ist eine eigenständige Maßregel der Besserung und Sicherung, die mit dem psychiatrischen Maßregelvollzug nichts zu tun hat. Die Sicherungsverwahrung wird in Justizvollzugsanstalten vollzogen.