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Verhältnismäßigkeit

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung muss zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Auch der Grad der vom Täter ausgehenden Gefahr muss berücksichtigt werden.

Die Verhältnismäßigkeit ist aber nicht nur bei der Anordnung der Maßregel zu beachten, sondern auch beim Vollzug. Zwar ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unbefristet. Das Freiheitsrecht des Patienten gewinnt aber mit zunehmender Dauer der Unterbringung an Gewicht gegenüber dem Sicherungsanspruch der Öffentlichkeit.