Forensische Nachsorge
Die Forensische Nachsorge bildet den letzten Schritt in der Behandlungskette im Maßregelvollzug. Und sie sichert langfristig den erreichten Therapieerfolg.
Für eine erfolgreiche und stabile Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist die Überführung von forensischen Patienten, die entlassen werden sollen, in eine geeignete Nachsorgeform von großer Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten benötigen auch nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug den Schutz und die Kontrolle von stationären oder teilstationären Einrichtungen wie Wohnheimen oder betreuten Wohngemeinschaften.
Andere wohnen selbständig, müssen aber weiterhin regelmäßig fachärztlich behandelt oder ambulant betreut werden.
Auch die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. die Arbeit in speziellen Werkstätten gehört zur Nachsorge.