Suchterkrankungen
Patienten, die aufgrund einer Suchterkrankung straffällig geworden sind, bilden eine zusehends größer werdende Gruppe unter den Maßregelvollzugspatienten. Mittlerweile sind mehr als 40 Prozent der Untergebrachten in den LWL-Maßregelvollzugskliniken Suchtpatienten.
Unter Sucht versteht man das unbeherrschbare Verlangen eines Menschen, regelmäßig Suchtstoffe wie zum Beispiel Alkohol, Rauschgifte oder Medikamente, zu konsumieren oder eine bestimmte Tätigkeit, wie etwa Glückspiel, auszuführen, obwohl die Person dadurch sich selbst und/oder andere schädigt.
Im Maßregelvollzug werden in erster Linie alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängige Straftäter behandelt. In vielen Fällen liegt eine Abhängigkeit von mehreren verschiedenen Suchtstoffen vor, eine so genannte Polytoxikomanie. Bei den illegalen Drogen stehen Substanzen mit sehr unterschiedlichen Suchtpotentialen wie etwa Heroin, Kokain, LSD, Cannabis und Ecstasy im Vordergrund.
Die Ursachen für Suchtverhalten sind vielfältig: Psychische und soziale Bedingungen, ebenso wie Erziehung, Kindheitserfahrungen, Persönlichkeit und Veranlagung spielen eine Rolle bei der Entwicklung einer Sucht. Niemand wird plötzlich süchtig.
Eine Abhängigkeit entwickelt sich über mehrere Stadien: Aus dem Genuss der angenehmen Wirkung eines Suchtmittels wird Gewohnheit, dann Missbrauch und schließlich eine psychische und/oder körperliche Abhängigkeit im Sinne einer Suchterkrankung. Bei Wegfall des Suchtmittels entstehen körperliche und psychische Entzugssymptome unterschiedlicher Art und Ausprägung: Dazu gehören etwa starkes Schwitzen, Frieren, Zittern, Kopfschmerzen, körperliche und innere Unruhe, Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, depressive Verstimmungen oder Schlafstörungen.
Bei langzeitigem Konsum können zudem Organschäden (Leber, Lunge, Magen, Darm, Herz), Hauterkrankungen, Venenentzündungen, Zahnschäden oder Nervenschädigungen wie Kribbeln oder Taubheitsgefühle in Händen und Füßen entstehen.
Häufig weisen die Patienten neben der Suchterkrankung weitere psychische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen, Psychosen oder neurotische Angststörungen auf.
Ein Fallbeispiel
Suchterkrankung
Knut G. ist gerade einmal zwölf Jahre alt, als er anfängt, Marihuana zu rauchen. Drei Jahre später schon schnupft er Kokain, kurz darauf nimmt er Heroin. Die Schule bricht er ab. Stattdessen dringt er immer häufiger in fremde Wohnungen ein, um sich seine Drogensucht finanzieren zu können. Bei einem Überfall auf einen Supermarkt wird Knut G. schließlich erwischt und von der Polizei festgenommen. Das Gericht ordnet nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch an, dass Knut G. in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wird. Hier soll er die Möglichkeit bekommen, mithilfe einer Therapie drogenfrei zu werden. Auch soll er im Maßregelvollzug auf ein späteres straffreies Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden