Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, gelangen auch nach Verbüßung ihrer Strafe erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht.
Die Sicherungsverwahrung ist eine eigenständige Maßregel der Besserung und Sicherung, die mit dem psychiatrischen Maßregelvollzug nichts zu tun hat. Die Sicherungsverwahrung wird in Justizvollzugsanstalten vollzogen.
Mehr über die Sicherungsverwahrung
Zweck der Sicherungsverwahrung ist es, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen. Rechtsgrundlage für die Sicherungsverwahrung ist der Paragraf 66 des Strafgesetzbuches.