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Nachsorge

Therapie und Beratung sind mit Zustimmung des Patienten auch nach der Entlassung fortzusetzen. Um die Kontinuität der Behandlung der Betroffenen sicherzustellen, werden Angebote der Nachsorge bereitgestellt. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Angebote der Nachsorge zu vermitteln.

Die meisten Patienten werden auch nach ihrer Entlassung aus dem Maßregelvollzug von Fachkräften in den forensischen Ambulanzen der LWL-Kliniken betreut. Ein großer Teil lebt und arbeitet in betreuten Einrichtungen. Die Entlassung wird bereits während der Unterbringung vorbereitet. Die letzten Monate der Unterbringung verbringen Patienten in der Regel bereits dort, wohin sie später entlassen werden. Auf diese Weise wird geprüft, ob das Maß der Betreuung ausreicht.

Um die Nachsorge zu sichern, kann die Strafvollstreckungskammer die Aussetzung der Maßregel von entsprechenden Weisungen abhängig machen. Folglich ist die Nachsorge in solchen Fällen nicht freiwillig, sondern Voraussetzung für ein Leben außerhalb des Maßregelvollzugs. Die Nachsorge sichert den Erfolg der Behandlung und trägt zur Senkung der Rückfälligkeit bei.