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Intelligenzminderung

Manche Maßregelvollzugspatienten sind in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Dadurch sind einige nur bedingt in der Lage, die Regeln menschlichen Zusammenlebens zu erlernen und die Grenzen anderer Menschen zu erkennen und zu respektieren. Die Schwere einer Intelligenzminderung wird anhand anerkannter Intelligenztests festgestellt.

Als Intelligenzminderung (alltagssprachlich auch: geistige Behinderung) wird eine eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit bezeichnet. Diese kann angeboren oder in frühen Lebensjahren aufgetreten sein, zum Beispiel durch eine Verletzung oder Sauerstoffunterversorgung des Gehirns.

Fachleute unterscheiden zwischen einer leichten (IQ: 50 – 69), einer mittelgradigen ( IQ: 35 – 49), einer schweren (IQ: 20-34) und einer schwersten Intelligenzminderung (IQ unter 20). Die Einschränkungen betreffen unter anderem die Sprache, die Motorik, das Denken oder die sozialen Fähigkeiten.

Bei forensischen Patienten mit einer Intelligenzminderung ist häufig zusätzlich die sozio-moralische Entwicklung verzögert. Die Intelligenzminderung als solche kann nicht verändert werden. Die therapeutisch-pädagogischen Ansätze zielen darauf ab, die sozio-moralische und soziale Entwicklung der Patientinnen und Patienten zu fördern, um ein weitgehend angemessenes Verhalten im Umgang mit anderen zu ermöglichen.